Mit Beschluss vom 20.09.2019 stimmte der Bundesrat dem Entwurf zum Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zu. Damit hat das Gesetz, das in mehr als 150 Gesetze eingreift und somit weitere Änderungen im bereichsspezifischen Datenschutz mit sich bringt, alle parlamentarischen Hürden überwunden. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (EU) am 25.11.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die meisten der geänderten Gesetze traten somit am 26.11.2019 in Kraft.
Folgende Anpassungen der bereichsspezifischen datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundes an die unionsrechtlichen Vorgaben sieht das Gesetz vor:
Darüber hinaus wurden durch Änderungen im BDSG folgende wichtige Erleichterungen für Unternehmen geschaffen:
Trotz der genannten Neuregelungen ist für Unternehmen besondere Vorsicht geboten. Denn auch ohne einen Datenschutzbeauftragten müssen die gesetzlichen Datenschutzvorschriften eingehalten werden.